Kontakt

KWS-Industrietechnik GmbH
Eichendorffstrasse 23 b
D-78239 Rielasingen

info@kws-industrietechnik.de

Tel ++49 7731 91 93 00
Fax ++49 7731 91 93 01


Was ist die Summe aus 4 und 2?

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 . Allgemeine Vertragsbedingungen der KWS-Industrietechnik GmbH:

1.1 Mit diesem Angebot und diesen Bedingungen verlieren alle vorangegangenen Preise und Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Für druck- oder programmtechnische Fehler wird keine Haftung übernommen. Alle Geschäfte tätigen wir auf der Grundlage unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Anders lautende Bedingungen unserer Kunden werden unter keinen Umständen zum Vertragsinhalt und bedürfen nicht unseres Widerspruchs.

1.2 Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde eine Warenlieferung aufgrund mündlicher oder telefonischer Bestellung erhält.

1.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.4. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, die die Ware ausschließlich in ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Unsere Verkaufsbedingungen gelten daher auch nur gegenüber solchen Unternehmern oder juristischen Personen.

1.5. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.6. Wir behalten uns technische Änderungen vor, soweit diese nicht zu einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit unserer Produkte führen. Bei Änderungen und Modellwechsel liefern wir stets die Nachfolgetypen zum aktuellen Preis. Bei geringfügigen Preiserhöhungen erfolgt keine Benachrichtigung. Für die Anwendung und den Einbau sind die aktuellen Bedienungs- und -Einbauanleitungen der Hersteller sowie die gesetzlichen Vorschriften durch den Käufer zu beachten.

2. Verkaufspreise

2.1. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen zuzüglich der hierauf entfallenden Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Zahlung der Bestellung erfolgt in der Regel per Vorkasse, wahlweise per Banküberweisung oder Einzugsermächtigung.

Stammkunden gewähren wir zusätzlich die Zahlart "auf Rechnung".

Bei Zahlung per Überweisung nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die bestellte Ware nach Zahlungseingang.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltung

4.1. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.2. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages noch das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen zu.

5. Lieferzeit, Lieferverhinderung, höhere Gewalt

5.1. Wir sind bemüht, Ihre Wünsche bezüglich Lieferzeiten zu berücksichtigen. Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

5.2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und beruht der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder stellt dieser eine wesentliche Pflichtverletzung dar, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Diese ist jedoch im Falle einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

5.4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziff. 5.2. und 5.3. gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; sie gelten auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.

5.5. Die Einhaltung unserer Liefererverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

5.6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den von uns zu vertretenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr zufälligen Untergangs und zufälliger Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahmeverzug gerät.

5.7. Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt anstelle unseres Eigentumsvorbehaltes die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierende Forderung. Wird durch Verbindung oder Verarbeitung unserer Ware mit anderen Gegenständen eine neue Sache hergestellt, so erwerben wir an dieser Miteigentum in dem Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zur gesamten neuen Sache. Der Kunde tritt schon jetzt den erstrangigen Teil aus dem Verkaufserlös hinsichtlich der neuen Sache bis zur Höhe unseres Sicherungsanspruches an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, über den Verbleib der gelieferten Ware und den Bestand der im Weg des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderung sofort schriftlich Mitteilung zu machen.

6.3 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zum Zweck der Sicherungsverwahrung herauszuverlangen; ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden; das Herausgabeverlangen erfolgt nur zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche. Müssen wir zur Rettung unserer Rechte und Forderungen von dem Käufer an diesen gelieferten Ware zurücknehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen ausgesonderten oder sonst wie sichergestellten Waren Abschläge in Höhe von 20 % vom Rechnungswert vorzunehmen. Das Recht des Käufers den Nachweis zu führen, dass geringere Abschläge gerechtfertigt wären, wird hierdurch nicht berührt. Darüber hinaus ist der Käufer für jede Art der Wertminderung, die die gelieferte Ware erleidet, voll ersatzpflichtig.

6.4 Der Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur insoweit erfolgen, als die in Ziffer 4.1 vereinbarte Forderungsabtretung nicht gefährdet ist und Abtretungsverbote nicht entgegenstehen.

6.5 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist als uns gehörend zu kennzeichnen; der Kunde hat uns von jeder Intervention zu Lasten unseres Eigentums unverzüglich zu unterrichten; alle zur Verteidigung unserer Rechte gegenüber Dritten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

7. Versendungsgefahr

7.1. Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab unserem Lager Rielasingen zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

8. Rücknahmen, Umtausch

Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache (Rücksendenummer anfordern), in Originalverpackung, mit Rechnungskopie, Grund der Beanstandung und frei Haus an uns zurückgenommen. Sollten wir ausnahmsweise zur Waren- oder Auftragsrücknahmebereit sein, berechnen wir eine Arbeitskostenpauschale von 20 % des Rechnungswertes; das Recht des Kunden den Nachweis darüber zu führen, dass uns ein geringerer Kostenaufwand entstanden ist, wird hierdurch nicht berührt. Wenn wir uns im Einzelfall zu einem Warenumtausch bereiterklären, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Warenwertes zzgl. Mehrwertsteuer.

In keinem Fall wird ein Umtausch oder Rücknahme bei Streckengeschäften sowie Ware die extra für den Käufer beschafft wurde, also keine Lagerware ist, durchgeführt.

Wertdifferenzen zu unseren Lasten werden nur per Gutschrift ausgeglichen; eine Ausbezahlung ist nicht möglich

9. Mängelgewährleistung

9.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung, also nach Wahl des Käufers Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Wir können die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, insbesondere aufgrund des Wertes der Sache in mangelfreiem Zustand, der Bedeutung des Mangels und/oder der Frage, ob auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. In diesem Fall ist der Käufer auf die jeweils andere Ausprägung des Nacherfüllungsanspruchs beschränkt. Auch dieser Art des Nacherfüllungsanspruchs können wir die Einrede der unverhältnismäßigen Kosten entgegenhalten.

9.2. Zeigt der Käufer uns einen Mangel an und übt er sein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung in dieser Anzeige nicht aus, sind wir berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen.

9.3. Mängelanzeigen und -rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Recht des Käufers, Schadenersatz zu verlangen, bleibt nach Maßgabe der Ziffer 9. unberührt.

9.4. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Werden uns offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang angezeigt, ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

9.5. Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche des Käufers innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn der Käufer eine Sache gekauft hat, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Dies gilt ebenfalls nicht, wenn der Käufer gegen uns gem. § 478 BGB Rückgriff nimmt.

9.6. Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr, sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

10.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehenden Ansprüche gegenüber Ziffer 9. des Bestellers –gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers;

10.2. Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.

10.3. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Verhaftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß Ziff. 10.1. ausgeschlossen. Von einer "wesentlichen" Vertragspflicht im Sinne dieser Bedingungen ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Vertragspflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Besteller vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

10.4. Diese Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 10.1. bis 10.3. gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

10.5. Im Falle von uns nicht zu vertretende Nebenpflichtverletzungen ist das Recht des Käufers vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Nebenpflichtverletzungen, die in der Lieferung neu hergestellter mangelfreier Sachen bestehen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

11.1. Erfüllungsort ist 78239 Rielasingen und Gerichtsstand ist das für 78239 Rielasingen zuständige Gericht, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

11.2. Im übrigen ist der Gerichtsstand für Klagen gegen den Käufer das für 78239 Rielasingen zuständige Gericht, wenn der Käufer nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

11.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.